
Der Installateur Hetzendorf
Hetzendorferstraße 77 bis 79a, 1120 Wien
Gültig für alle Auftrags- und Werkvertragsverhältnisse ab Juni 2026.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Der Installateur Hetzendorf (nachfolgend "Auftragnehmer") und unseren Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Installations-, Reparatur- und Wartungsleistungen im Bereich Sanitär, Heizung, Gas, Solar und Wärmepumpen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Kostenvoranschläge werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und sind grundsätzlich unverbindlich, sofern keine schriftliche Zusicherung der Verbindlichkeit erfolgt ist. Weicht der tatsächliche Leistungsumfang wesentlich vom veranschlagten Umfang ab, werden wir den Auftraggeber unverzüglich informieren.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Zusatzleistungen, die auf ausdrücklichem Wunsch des Auftraggebers oder aufgrund unvorhersehbarer Umstände erforderlich werden, werden gesondert berechnet. Alle Arbeiten werden nach den gültigen österreichischen Normen, insbesondere ÖNORM, ÖVGW und TAEV, sowie den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften durchgeführt.
Alle genannten Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Bei Aufträgen bis zu einem Nettobetrag von 500 Euro ist der Rechnungsbetrag unmittelbar nach Leistungserbringung fällig. Bei größeren Aufträgen kann eine Anzahlung von bis zu 30 Prozent bei Auftragserteilung sowie eine Abschlagszahlung bei wesentlichen Meilensteinen vereinbart werden. Die Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der gesetzlich vorgesehenen Höhe berechnet.
Genannte Ausführungsfristen und Termine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe bei Materialien, Witterungsbedingungen oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über erkennbare Verzögerungen unverzüglich informieren.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu zählen insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung der Arbeitsstelle, die Verfügbarkeit von Wasser und Strom auf der Baustelle sowie die Beistellung notwendiger Informationen zu bestehenden Leitungsführungen und Installationen. Verzögerungen, die durch mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten und können zu einer Anpassung des vereinbarten Preises führen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die fertiggestellten Leistungen unverzüglich nach Fertigstellungsmeldung zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung trotz Fristsetzung nicht abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist, oder wenn er das Werk in Gebrauch nimmt. Bei der Abnahme festgestellte Mängel sind in einem gemeinsamen Protokoll festzuhalten.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für Werkleistungen 2 Jahre ab Übergabe beziehungsweise Abnahme des Werkes gemäß österreichischem Gewährleistungsrecht (ABGB). Für vom Auftragnehmer gelieferte Materialien und Geräte gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, fehlende Wartung, eigenmächtige Eingriffe oder normale Abnutzung entstanden sind. Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden.
Gelieferte Materialien und Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenkosten Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist bis zur vollständigen Bezahlung nicht berechtigt, die vorbehaltenen Gegenstände zu veräußern, zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
Der Auftraggeber kann einen Auftrag jederzeit schriftlich kündigen. In diesem Fall hat er die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten sowie die angefallenen Materialkosten und einen angemessenen Anteil der entgangenen Vergütung zu erstatten. Dem Auftragnehmer steht das Recht zu, von einem Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz angemessener Fristsetzung nicht nachkommt oder wenn der Auftraggeber in wesentlichen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter datenschutz.html.
Für alle Verträge und Streitigkeiten gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist, sofern gesetzlich zulässig, Wien. Bei Verbrauchern ist der gesetzliche Gerichtsstand maßgeblich.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Juni 2026. Diese AGB gelten vorbehaltlich Änderungen. Die jeweils gültige Fassung ist auf unserer Website abrufbar.
Öffnungszeiten
Navigation