Das Wichtigste vorweg: Ambulante Pflege ist in vielen Fällen deutlich günstiger als ein Heimplatz. Und ein großer Teil der Kosten wird von der Sozialversicherung (BPGG) übernommen. Wie viel, hängt vom Pflegestufe und den gewählten Leistungen ab. Wir gehen das mit Ihnen gemeinsam durch.

Was die Sozialversicherung (BPGG) zahlt

Wer einen Pflegestufe hat, bekommt von der Sozialversicherung (BPGG) monatlich einen festen Betrag für die häusliche Pflege. Dieser Betrag wird direkt mit uns abgerechnet, Sie müssen sich darum nicht kümmern.

Die Höhe des Betrags richtet sich nach dem Pflegestufe:

FSW-Förderung

Zusätzlich zu den Pflegegeld erhalten alle Menschen mit einem Pflegestufe monatlich 125 Euro für sogenannte Entlastungsleistungen. Das sind zum Beispiel Betreuung im Alltag, Gesellschaft oder Begleitung.

Dieser Betrag kann auch angespart und später auf einmal genutzt werden.

Bundespflegegeld nach Pflegestufe

Pflegestufe 1
Kein Anspruch auf Pflegegeld, aber 125 Euro FSW-Förderung monatlich
Pflegestufe 2
354,00 €
Monatliches Pflegegeld nach BPGG
Pflegestufe 3
551,20 €
Monatliches Pflegegeld nach BPGG
Pflegestufe 4
827,10 €
Monatliches Pflegegeld nach BPGG
Pflegestufe 5
1.118,20 €
Monatliches Pflegegeld nach BPGG
Pflegestufe 6
1.585,20 €
Monatliches Pflegegeld nach BPGG
Pflegestufe 7
2.088,90 €
Monatliches Pflegegeld nach BPGG

Stand 2024 nach BPGG. Angaben ohne Gewähr. Zusätzlich zum Pflegegeld können Förderungen des Fonds Soziales Wien (FSW) beantragt werden.

Was bleibt tatsächlich an Kosten bei Ihnen?

Das ist sehr individuell und hängt davon ab, welche Leistungen Sie abrufen. Ein Beispiel aus der Praxis:

Familie Becker, Pflegestufe 3, tägliche Grundpflege morgens und einmal wöchentlich Hauswirtschaft
Monatliche Pflegekosten gesamt ca. 900 €
Pflegegeld (Pflegestufe 3) - 551,20 €
Eigenanteil Familie Becker 0 Euro

Dieses Beispiel dient nur zur Orientierung. Die tatsächlichen Kosten hängen von den gewählten Leistungen ab.

Noch kein Pflegestufe?

Kein Problem. Man kann ambulante Pflege auch ohne Pflegestufe in Anspruch nehmen. In dem Fall zahlt man die Leistungen selbst. Wir helfen Ihnen dabei, einen Pflegestufe zu beantragen, damit die Kasse künftig einen Teil übernimmt.

Zur Beratungsleistung

Weitere Unterstützung

Neben den Pflegegeld gibt es weitere Möglichkeiten, Leistungen zu finanzieren: Verhinderungspflege, Pflegegeld, Wohnraumanpassung und mehr. Wir klären mit Ihnen, was auf Ihre Situation zutrifft.

Jetzt beraten lassen

Wir rechnen das gerne gemeinsam durch

Rufen Sie uns an. Wir schauen mit Ihnen, was die Sozialversicherung (BPGG) übernimmt und was letztendlich bei Ihnen bleibt.

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